Ab 1.4.2025 gelten für Rursee, Rurtalsperre und die Staubecken Heimbach und Obermaubach neue Befahrungsregeln und Gebühren.
FZO Rursee / Hauptsee / Rurtalsperre Schwammenauel
- Befahren erlaubt vom 01.04. bis zum 14.11. eines jeden Jahres
- Plakette gilt nur für den Rursee
- Monatsgebühr 15 €
- Saison 30 €
- Plaketten gut sichtbar und an nicht demontierbarer Stelle, möglichst an der Steuerbordseite anzubringen
- Ausgabe Plaketten Vereinsmitglieder ohne Steganlage?
- Rabattsystem für Vereine?
- Eingeschränkte Winternutzung gilt nur für den Rursee
- 15.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres
- auf 150 Plaketten beschränkt
- Ausgabestelle nur Kiosk Seppi´s Eck Rurberg
- Winterplakette 30 €
- nur an hierfür vorgesehenen Slipmöglichkeiten, im Uferbereich der Liegewiesen und Campingplätze und an den durch Hinweisschilder kenntlich gemachten Stellen des Ufers zu Wasser gelassen werden
- Anlegen am Ufer außerhalb der genehmigten Anlegestellen sowie das Betreten des Ufers ist verboten
- In der Zeit 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang darf der Hauptsee nicht befahren werden
- Bei Sichtweite unter 100 m oder bei Eisbildung darf der Hauptsee nicht befahren werden
- Im Uferbereich dürfen Autos und andere Kraftfahrzeuge weder fahren noch parken
- Nutzung und Aufenthalt sind an den Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt im Umkreis von 50 m verboten
- Um Verstöße ahnden zu können, müssen sich alle Personen stets per Personalausweis oder vergleichbarem Identitätsnachweis (z. B. Führerschein) ausweisen können. Der Identitätsnachweis ist auf Verlangen den Beauftragten des WVER vorzuzeigen
FZO Staubecken Heimbach
- Zusätzlich zu beachten Landschaftsplan 6 Heimbach 2.1-8 NSG Staubecken Heimbach
- Befahren erlaubt 01.04 bis zum 31.10. eines Jahres außerhalb der Schutzzone
- Schutzzone siehe Anlage 3 Übersichtskarte FZO Heimbach
- Ausgabestellen https://wver.de/service/#wassersport-genehmigungen
- Plakette 15 €/m oder Saison 30 € gilt nur für Heimbach(!)
- Slipanlage direkt angrenzend an der Staumauer siehe Anlage 3 Übersichtskarte
- Ansonsten wie FZO Rursee
FZO Staubecken Obermaubach
- Vollständig Naturschutzgebiet Landschaftsplan 3 Kreuzau/Nideggen 2.1-20
- Grundsätzlich ist jegliches Einbringen von Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen demnach untersagt. Davon unberührt bleibt in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. und außerhalb der Schutzzonen
- Anliegerboote und Boote des ansässigen Bootsverleihs an den dafür eingerichteten Plätzen
- Angelkähne der Fischereiberechtigten
- Nutzungsgebühren gleiche Preisstaffelung wir Rursee
- Für Kanus und Kajaks gilt folgende Ausnahmeregelung (ohne Beschränkung auf Anlieger)
- Unter Beachtung der Schutzzonen ist in der Zeit vom 15.07. bis zum 31.10. eines jeden Jahres die Durchfahrt des Staubeckens Obermaubach von der Rur aus mit Kanus und Kajaks, die oberhalb des Staubeckens an den Anlegestellen in die Rur eingesetzt bis zur Steganlage am Damm des Staubeckens erlaubt.
- Ebenfalls unter Beachtung der Schutzzonen ist in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar des Folgejahres die zügige Durchfahrt des Stausees mit einzelnen Kanus, die oberhalb des Sees in die Rur eingesetzt wurden, bis zur Steganlage an der rechten Dammseite der Talsperre gestattet.
- Für die Befahrung der Rur ist sowohl für die Sommermonate (15.07. bis 31.10.) als auch Wintermonate (Anfang November bis Ende Februar) die vorherige Anmeldung beim Kanuverband NRW (https://www.kanu-nrw.de) verpflichtend.
- Der Eschweiler Kanu-Club sowie die Kanuabteilung der Spielvereinigung Boich-Thum dürfen in der Zeit vom 01.04. bis zum 14.07. an einem Tag in der Woche den Stausee Obermaubach außerhalb der Schutzzonen mit Kanus/Kajaks zur Förderung der Jugendarbeit bis zur Anlegestelle am Damm durchfahren.
- Ansonsten wie FZO Rursee
- Schutzonen und Regelung Einbahnstraße siehe Anlage 3 Übersichtskarte FZO Obermaubach