Folgende Warnung ging gerade ein:
„Kurz vor Wahlscheid liegt ein Baum in der Agger quer. Es gibt ganz links nur eine kleine Durchfahrt.“
Folgende Warnung ging gerade ein:
„Kurz vor Wahlscheid liegt ein Baum in der Agger quer. Es gibt ganz links nur eine kleine Durchfahrt.“
Liebe Paddlerinnen und Paddler,
Ich möchte anlässlich des aktuellen Hochwassers des Rheins im Bezirk 4 die Vereine darauf hinweisen, dass ab der Hochwassermarke II das Paddeln auf dem Rhein verboten ist.
Bitte weist Eure Mitpaddler darauf hin und seid bitte Vorbild in dieser Situation.
Aktuell sieht, hört und liest man leider zu viel über Paddler auf dem Rhein trotz Verbot.
Die Verkehrsvorschriften für den Rhein findet ihr in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, abrufbar hier. Die schifffahrtspolizeilichen Regelungen bei Hochwasser enthält §10.01. Für Kanuten bleibt eigentlich nur eine Regelung übrig (vgl. § 10.01 Zif. 1 Buchst. a + e, Zif. 2): über Hochwassermarke II ist die Schifffahrt verboten. Welcher Richtpegel für welchen Streckenabschnitt gilt enthält §10.01 Zif. 3.
Sollten Rückfragen bestehen, meldet Euch gern bei mir oder direkt beim Hochwasserschutz.
Viele Grüße Elke Forstmann Bezirkswanderwartin
Durch die Baumaßnahmen zur Verbreiterung und Erneuerung der BAB1-Brücke (Rhein-Km 701,5) wurde links- wie rechtsrheinisch das Ufer bis an die Brückenpfeiler aufgeschüttet. Davor wurde jeweils ein Reihe von ca. 14 Festmacher-Säulen in den Flussgrund getrieben für die schwimmenden Geräte und Material-Leichter zum Brückenschlag.
Dadurch wurde das Fluss-Querprofil erheblich eingeengt! Besonders bei HW, wie in den letzte Tagen, presst sich jetzt also die gesamte Wassermenge nicht mehr links und rechts an den Pfeilerfundamenten vorbei, sondern durch den Engpass. Wegen der Säulen muss auch noch Abstand zur Blockschüttung der künstlichen Ufer gehalten werden. Dadurch entsteht ein starker Düseneffekt, am Ausgang hinter der Brücke steht phasenweise eine feste Welle von ca. 1m Höhe.
Dieser Abschnitt ist bergwärts daher nur sehr schwer passierbar, talwärts sollte er nicht zusammen mit der Berufsschifffahrt genommen werden.
Mit dem Kreuzen der Baustellen-Schifffahrt muss gerechnet werden. Ein Umtragen ist nur linksrheinisch und dort auch nur unter großen Umwegen möglich.