Liebe Paddlerinnen und Paddler,
Ich möchte anlässlich des aktuellen Hochwassers des Rheins im Bezirk 4 die Vereine darauf hinweisen, dass ab der Hochwassermarke II das Paddeln auf dem Rhein verboten ist.
Bitte weist Eure Mitpaddler darauf hin und seid bitte Vorbild in dieser Situation.
Aktuell sieht, hört und liest man leider zu viel über Paddler auf dem Rhein trotz Verbot.
Die Verkehrsvorschriften für den Rhein findet ihr in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, abrufbar hier. Die schifffahrtspolizeilichen Regelungen bei Hochwasser enthält §10.01. Für Kanuten bleibt eigentlich nur eine Regelung übrig (vgl. § 10.01 Zif. 1 Buchst. a + e, Zif. 2): über Hochwassermarke II ist die Schifffahrt verboten. Welcher Richtpegel für welchen Streckenabschnitt gilt enthält §10.01 Zif. 3.
Sollten Rückfragen bestehen, meldet Euch gern bei mir oder direkt beim Hochwasserschutz.
Viele Grüße Elke Forstmann Bezirkswanderwartin